Gute Arbeit wird auch weiterhin gut bezahlt: Dienstnehmer und Dienstgeber der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Hessen (ARK.DH) sind sich einig, dass es eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3.000 Euro geben wird. Dies hat die ARK.DH am 19. Juni 2023 auf ihrer turnusmäßigen Sitzung zu Entgeltverhandlungen besprochen. Außerdem soll es eine deutliche Lohnsteigerung für die über 42.000 hauptamtlichen Mitarbeiter*innen in diakonischen Einrichtungen in Hessen, Teilen von Rheinland-Pfalz und im thüringischen Schmalkalden geben.
Über den gesamten Rahmen und die Auszahlungsmodalitäten besteht noch keine Einigkeit. Dies wird Thema der nächsten Verhandlungsrunde sein, die für Mitte Juli angesetzt ist.
Hintergrund Arbeitsrechtliche Kommission
Die Arbeitsrechtliche Kommission hat in erster Linie die Aufgabe, Arbeitsbedingungen der in einem Arbeitsverhältnis beschäftigten Mitarbeitenden in diakonischen Einrichtungen in Hessen, Teilen von Rheinland-Pfalz und im thüringischen Schmalkalden zu regeln. Dies umfasst Regelungen zu Inhalt, Abschluss und Beendigung von Arbeitsverhältnissen und gilt ergänzend für Ausbildungs- und Praktikantenverhältnisse sowie sozialpädagogisch betreute Beschäftigungsverhältnisse.
Die ARK.DH setzt sich paritätisch aus sieben Vertreter*innen der Mitarbeitenden (Dienstnehmerseite) sowie aus sieben Vertreter*innen von Leitungsorganen (Dienstgeberseite) aus dem Bereich der Diakonie Hessen zusammen. Auf Dienstnehmerseite kommen vier Mitglieder vom Verband für Mitarbeitende in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, der Evangelischen Kirche in Kurhessen-Waldeck und im Diakonischen Werk in Hessen e.V. (VKM-HNKW) sowie drei weitere Mitglieder vom Landesverband Hessen der Kirchengewerkschaft. Die sieben Mitglieder und Stellvertretungen auf Dienstgeberseite wurden vom Aufsichtsrat der Diakonie Hessen entsandt.